Terralaya Travels - Sikkim

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Reisebedingungen & Hinweise


6. ANNULATION DER REISE DURCH TERRALAYA TRAVELS

6.1. Mindestbeteiligung und wesentliche Leistungsänderungen vor der Abreise:

  • Unsere Gruppenreisen sind von einer Mindestteilnehmerzahl abhänging. Falls diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden sollte, oder andere Umstände vorliegen, können wir die Reise bis 22 Tage vor der Abreise absagen. In diesen beiden Fällen würden wir uns jedoch bemühen, Ihnen ein möglichst ebenbürtiges Angebot zu unterbreiten. Sollte das Ersatzangebot günstiger sein, so vergüten wir Ihnen den Preisunterschied. Ist dieses Ersatzangebot unsererseits nicht erstellbar oder möchten Sie darauf verzichten, so wird Ihnen die bereits geleistete Zahlung zurückerstattet. Des Weiteren sind keine Ersatzansprüche möglich.

6.2. Höhere Gewalt und Streiks

  • Sobald triftige Gründe wie Streiks, Unruhen, höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, behördliche Massnahmen, Entzug oder Verweigerung von Landerechten oder Umständen, die seitens der Veranstalter als Gefährdung von Gesundheit und Leben unserer Kunden eingeschätzt werden vorliegen, kann Terralaya Travels auch kurzfristig noch vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Fall eines vorzeitigen Abbruchs Ihrer Ferienreise wegen einem der oben genannten Gründe ein, so verpflichtet sich Terralaya Travels dazu, Sie bei Landarrangements unverzüglich in ein anderes Feriengebiet oder bei Arrangements mit Flügen zurück in die Schweiz zu bringen. In diesem Fall ist Terralaya Travels berechtigt, Ihnen bei der Rückerstattung Ihrer Kosten, die nachweislich erbrachten Aufwendungen abzuziehen. Weitere Ersatzansprüche sind nicht möglich.

8. HAFTUNGSBESTIMMUNGEN

8.1. Allgemeines

  • Terralaya Travels haftet für die sorgfältige Auswahl, Organisation und Durchführung der versprochenen Leistungen, welche bei Vertragsabschluss festgelegt wurden. Änderungen bleiben jedoch vorbehalten.

8.2. Leistungsausfall:

  • Durch Verschulden von Terralaya Travels oder eines Leistungsträgers: Falls bei einem Ausfall der versprochenen Leistung unsere Reiseleitung vor Ort keine gleichwertige Leistung anbieten konnte, vergütet Ihnen Terralaya Travels den Ausfall wie auch den allfälligen Mehraufwand zurück. Die Haftung bleibt jedoch auf den unmittelbaren Schaden beschränkt.

  • Durch unvorhersehbare Umstände oder höhere Gewalt: Terralaya Travels haftet nicht für Änderungen des Programms, die auf höhere Gewalt, Streiks, Flugverspätungen, behördliche Massnahmen oder andere nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, wofür Terralaya Travels nicht verantwortlich ist, zurückzuführen sind.

  • Unfälle und Erkrankungen: Terralaya Travels haftet für den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung während der Reise, sofern dies schuldhaft von Terralaya Travels oder einem von uns beauftragten Unternehmen verursacht wurde. Ist Terralaya Travels für das Verhalten der von uns beauftragten Drittunternehmens haftbar, müssen Sie Ihre Schadenersatzansprüche gegenüber diesen Unternehmen an Terralaya Travels abtreten. In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei Benützung anderer Transportunternehmen (Jeep-, Eisenbahn-, Schiffs- Busunternehmen) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche auf die Summen beschränkt, welche sich aus den jeweils anwendbaren nationalen Gesetzen ergeben.

  • Sachschäden: Nur bei Verschulden von Terralaya Travels oder der örtlichen Vertretung haftet Terralaya Travels im Falle von Diebstahl, Verlust, Sachschaden und Vermögensschaden.

  • Besondere Veranstaltungen: Ausserhalb unseres Pauschalarrangements können Sie z.T. vor Ort an andreren Veranstaltungen oder Ausflügen teilnehmen, welche mit besonderen Risiken verbunden sind oder besondere körperliche Voraussetzungen verlangen. Diese Veranstaltungen und Ausflüge gehen auf Ihr eigenes Risiko, wobei Terralaya Travels folglich auch jegliche Haftung ablehnt, falls nicht Terralaya Travels selbst oder eine örtliche Vertretung diese zu verantworten hat.

8. VERSCHIEDENES

8.1. Flugzeiten / Flugbuchungen

  • Bei Arrangements mit Flugbuchungen ist folgendes zu beachten: Falls eine Fluggesellschaft ihre Flüge aus unvorhersehbaren Gründen nicht plangemäss durchführen kann, behalten wir uns vor, Ihren Transport mit einer anderen, ebenbürtigen Fluggesellschaft, einem anderen Flugzeugtyp oder mit geänderten Flugzeiten vorzunehmen. Eine Meldung und Rückbestätigung der gebuchten Flüge ist spätestens 48 Stunden vor Rückreise obligatorisch. Bei Arrangements ohne Flugbuchungen liegt die Verantwortung der frühzeitige Buchung der für die Reise nötigen bei Ihnen. Sie sind ausserdem dazu verpflichtet, uns die korrekten Ankunfts- und Abflugszeiten sowie die Flugnummern der gebuchten Flüge mindestens zwei Wochen vor Reiseantritt mitzuteilen.

8.2. Pass, Visa, Impfungen

  • Mit unserer Rechnung die gleichzeitig als Reisebestätigung dient erhalten Sie ausführliche Informationen über wichtige Formalitäten. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für Einreiseverweigerungen wegen nicht ausreichender oder fehlender Papiere oder nicht vorhandener Visa. Das rechtzeitige Einhohlen der Visa ist ausser im Fall von Bhutan die Verantwortung des Kunden. Bei Arrangements mit intern. Flügen erhalten Sie von uns mit der Flugbestätigung die nötigen Visumsunterlagen mit Angaben zur Einholung des Visums.

8.3. Reisedokumente

  • Ihre Reiseunterlagen erhalten Sie in der Regel ca. 10 bis 30 Tage vor Abreise, vorausgesetzt, dass die gesamte Zahlung erfolgt ist.

8.4. Zimmerräumung

  • Ihre Zimmer vor Ort sind meist zwischen 12:00 und 14:00 Uhr beziehbar und müssen am Abreisetag oftmals bis spätestens 12:00 Uhr geräumt werden. Auch wenn Sie frühmorgens ankommen oder spätabends abreisen gilt diese Regel.

8.5. Zusatzbetten

  • Falls Sie ein Zimmer mit einem Zusatzbett verlangt haben, so seien Sie informiert, dass dies nicht überall möglich ist und teils anstelle eines Zusatzbetts auch nur eine Mattraze zur Verfügung gestellt werden kann was den Komfort für erwachsene Personen einschränken kann.

8.6. Sonderwünsche

  • Falls Sie Sonderwünsche geäussert haben, welche auf der Bestätigung vermerkt wurden, so seien Sie ebenfalls informiert, dass diese unverbindlich und somit nicht Bestandteil des Vertrages sind.

8.7. Leistungserbringung

  • Terralaya Travels ist einzig und allein für die im Detailprogramm angebotenen Leistungen verantwortlich. Die restlichen Materialien wie Hotelprospekte und andere Informationsbroschüren sind nicht Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und Terralaya Travels, weshalb Terralaya Travels auch nicht für den Inhalt haftbar gemacht werden kann.

9. GERICHTSSTAND

Im Verhältnis zwischen Ihnen und Terralaya Travels ist ausschliesslich Indisches Recht anwendbar. Klagen können nur am Sitz von Terralaya Travels in Gangtok, Sikkim, eingereicht werden.

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